Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand November 2023)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand November 2023)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundebetreuung PerroCasa im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundetagesstätte PerroCasa verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird.
(3) Gassiservice bedeutet, dass der Hund in einer vorab vereinbarten Zeit von seinem Zuhause abgeholt wird und nach einem Hundespaziergang wieder zurück gebracht wird.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundebetreuung PerroCasa eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten, ggf. mit Zusatzkosten, werden im Betreuungsvertrag festgelegt bzw. sind der Preisliste zu entnehmen.
(2) Der Besuch der Hundepension/ Hundetagesstätte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten (wie Verpflegung, medizinische Versorgung...) sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich schriftlich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird abhängig von Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden und wird mit einem Aufpreis berechnet. Für Hunde bis 1 Jahr und bei medizinischen Indikationen wird kein Aufpreis erhoben.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Die Hundebetreuung PerroCasa kann nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundetagesstätte PerroCasa erklärt sich der Hundehalter einverstanden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundebetreuung PerroCasa und der Eigentümer/Halter des Hundes (im Folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundebetreuung PerroCasa gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern PerroCasa eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder schriftlich per E-Mail/ Whatsapp/ SMS erfolgen.
(3) Die Hundebetreuung PerroCasa bestätigt dem Kunden die Anmeldung mündlich, schriftlich oder telefonisch und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundebetreuung PerroCasa gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundetagesstätte PerroCasa dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen) kommt ein verbindlicher Vertrag bereits bei Übermittlung der Rechnung zustande. Dies gilt nur bei Buchungen von Übernachtungswünschen.
(5) Erfolgt innerhalb der einwöchigen Zahlungsfrist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. Dieser Punkt entfällt bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vorher) und es tritt die Storno/ Rücktrittsgebühr wie im §14 Absatz 1 erläutert in Kraft.
(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundebetreuung PerrooCasa dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundebetreuung PerroCasa verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vollständig von der Hundebetreuung PerroCasa an den Kunden zu erstatten.
(7) Hunde, die noch nicht in der Hundetagesstätte PerroCasa zur Betreuung waren, müssen vor einem regelmäßigen oder mehrtägigen Aufenthalt für mindestens einen Probetag in der Hundebetreuung PerroCasa angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch geeignet ist. Die Hundebetreuung PerroCasa behält sich vor ggf. einen zweiten oder dritten Probetag zu vereinbaren.
(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundbetreuung PerroCasa, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundebetreuung PerroCasa berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundebetreuung PerroCasa ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundebetreuung PerroCasa zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundebetreuung PerroCasa an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundebetreuung PerroCasa allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.
(4) Die Preise können von der Hundebetreuung PerroCasa ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundebetreuung PerroCasa oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundebetreuung PerroCasa dem zustimmt.
(5) Zusätzliche Angebote der Hundebetreuung PerroCasa wie Gassigänge, Körperpflege, Fütterung, ärztliche Grundversorgung (ausgenommen Notversorgung) und Einhaltung der individuellen Bedürfnisse sind keine Bestandteile des Vertrages und es besteht hierauf kein Anspruch.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundebetreuung PerroCasa dem in die Hundebetreuung PerroCasa gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten PerroCasa Gelände sowie auf den Hundewanderungen außerhalb des Geländes zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf und außerhalb dem Gelände bekommt. Ist der Hund grundsätzlich nicht ableinbar, muss dieses ausdrücklich im Vertrag vermerkt werden.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundetagesstätte PerroCasa, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 21 Tage alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige EU- Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundetagesstätte PerroCasa hinterlegt/ bzw. digital gespeichert.
(2) Besitzt der in die Hundetagesstätte gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundetagesstätte PerroCasa berechtigt, von dem Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. §13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundetagesstätte PerroCasa übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundetagesstätte PerroCasa außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist ggf. durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundetagesstätte vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundetagesstätte PerroCasa übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundetagesstätte PerroCasa übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundetagesstätte PerroCasa keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundetagesstätte PerroCasa übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundetagesstätte ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Hundetagesstätte PerroCasa einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundetagesstätte darüber zu informieren, dass seine Hündin während des Aufenthalts läufig werden könnte. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, berechnet Die Hundetagesstätte PerroCasa hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag darüber hinaus werden für die dann möglich auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Läufige Hündinnen sind in der Zeit der Läufigkeit (mindestens aber 14 Tage) von der Betreuung bei PerroCasa ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe des Hundes zu hinterlegen.
(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundetagesstätte PerroCasa erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Hundetagesstätte PerroCasa ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundetagesstätte PerroCasa auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundetagesstätte PerroCasa oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundetagesstätte oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Leinen, Halsbänder, Geschirre u. ä. übernimmt die Hundetagesstätte PerroCasa keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundetagesstätte PerroCasa jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundetagesstätte PerroCasa unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundetagesstätte PerroCasa Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson nach Absprache/ Vorgabe abgeholt wird. Die vorzeitige Abholung schließt eine Erstattung von Restbeträgen aus. Weitere Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundetagesstätte PerroCasa behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundebetreuung kommen, können von Montag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 6:30 bis 19:00 Uhr, abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Samstag nach Absprache zwischen 8:30 und 18 Uhr gegen Aufpreis. Am Sonntag können die Hunde nicht abgeholt werden. Abholung außerhalb der angegebenen Zeiten ggf. gegen Aufpreis und nach Absprache möglich. (2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundetagesstätte PerroCasa vor den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 6:30 Uhr am nächsten Werktag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter in vollem Umfang zu tragen.
§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Die jeweiligen aktuellen Preise können auf der Webseite von PerroCasa eingelesen werden. Diese sind jedoch nicht bindend, vertragswirksam sind die im jeweiligen Vertrag gelisteten Preise.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung auf das folgende Konto zu entrichten:
Alexander Mey
Sparkasse HRV
IBAN DE76 3345 0000 1040 3755 27
BIC WELADED1VEL
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei Nichtnachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundetagesstätte PerroCasa das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Stornierungen sind ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
Bei Hundepension (= mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa mehr als 8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 30% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa zwischen 4-8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
e) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
f) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
Bei Hundetagesbetreuung/auch stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung PerroCasa später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
Zeitkarten (Monatskarte, 3-Monatskarte, Halbjahresverträge)
Allgemein
a) sind grundsätzlich vom Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen
b) ausgenommen ist der Tod des Hundes oder ein Umzug außerhalb des Einsatzgebietes der Huta
c) Vor Ablauf der Zeitkarte wird der Vertragspartern (Hundebesitzer) darüber informiert und ggf. der Vertrag beendet oder mit einer neuen Zeitkarte fortgeführt.
Kündigungsfristen
Eine Kündigungsfrist von Seiten des Kunden sieht die Betreuung der Hundetagesstätte PerroCasa nicht vor. Es kann zu jedem Zeitpunkt unter Berücksichtigung vom §14 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung gekündigt werden.
Ausgenommen hiervon sind Halbjahresverträge. Die Kündigungsfrist von Halbjahresverträgen beträgt 4 Wochen und wird im jeweiligen individuellen Vertrag noch einmal schriftlich festgehalten.
Die Kündigungsfrist von Seiten der Hundetagesstätte PerroCasa unterliegt dem §621 BGB.
a) wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages;
b) wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends;
c) wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
d) wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs;
e) wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.
§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nicht ohne Aufforderung zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundetagesstätte PerroCasa grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundetagesstätte PerroCasa behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien, sowie der Verwendung zu Schulungszwecken einverstanden.
§ 17 Ablehnungsrecht
Die Hundetagesstätte PerroCasa hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundetagesstätte PerroCasa und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart